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I -- Geburtswehen des modernen Verfassungsstaates — Der Kampf um die kurhessische Verfassung als deutscher Präzedenzfall -- „Alle Staatsgewalt im Volksstaat Hessen geht vom Volke aus“ -- Die Hessische Verfassung von 1946 und ihre historischen und zeitgenössischen Vorbilder -- Die Hessische Verfassung zwischen der Weimarer Reichsverfassung und dem Bonner Grundgesetz -- Die Hessische Verfassung — Pate und Vorbild des Grundgesetzes? Einflüsse der Hessischen Verfassungsgesetzgebung und Verfassunggeber auf das Bonner Grundgesetz -- Kontinuität oder Diskontinuität: Die Beziehungen des Landes Hessen zu seinen Gebietsvorgängern -- II -- Die Ausformung der Meinungsfreiheit durch das Hessische Pressegesetz -- Verfassungskämpfe um die Schule — ein Schwanengesang -- Schulische Selbstverwaltung und Demokratieprinzip -- Art. 35 Abs. 1 HV und die berufsständischen Versorgungswerke -- 50 Jahre Staat und Kirche in Hessen -- Die Wahlprüfung in der Rechtsprechung des Wahlprüfungsge
des Hessischen Ministerpräsidenten Das Land Hessen begeht die Gedenktage seiner Verfassung in einer Tradition der Zurückhaltung. 30 Jahre mußten vergehen, bis es der Landesregierung wie dem Hessischen Landtag vertretbar erschien, den Stand der Verfassungs-und Verwaltungsentwicklung in einer der Landesverfassung gewidmeten Festschrift dokumentieren zu lassen. Erwin Stein, deren Herausgeber und einer der großen Verfassungsväter, rechtfertigte dieses Unternehmen als Möglichkeit einer immerhin vorläufigen Bilanz - und das, obgleich die Verfassung doch schon damals einer ganzen Generation als Grundlage für die politische Gestaltung ihres Gemeinwesens gedient hatte. Diese Zurückhaltung mögen die aus der Katastrophe unseres Jahrhunderts erwachsenen Zweifel genährt haben, ob die rechts- und sozialstaatliche Demokratie der Hessischen Verfassung von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur als Staatsform akzeptiert, sondern - wie Georg August Zinn sich dies immer gewünscht hatte - zugleich als Lebensform verstanden und angenommen worden seI. Heute ist diese älteste Nachkriegsverfassung eines deutschen Landes 50 Jahre in Kraft. Keine demokratische Verfassung in Deutschland kann auf ein längeres Bestehen zurückblicken. Der Zeitablauf hat jene frühere Skepsis nicht nur als grundlos erwiesen - mehr noch: ohne den Zweifel der Vorläufigkeit, aber mit dem Wissen um die Begrenztheit des Urteils läßt sich sagen, daß sich die Hessische Verfassung bewährt hat. Sie ist nicht nur verläßliche Rahmenordnung, funktionierendes "instrument of government", leistungsfähiges Organisationsstatut des staatlich-politischen Lebens, sondern die von der Bürgerschaft anerkannte Grundlage der demokratischen politischen Kultur unseres Landes