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Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhalt -- Abkürzungsverzeichnis -- Gesetzesvorschlag -- Erläuterungen -- A. Vorbemerkungen -- I. Beweggründe für einen Suizid -- II. Recht der Sterbehilfe in der pluralistischen und säkularen Gesellschaft -- III. Die geltende Rechtslage -- 1. Pflicht des Staates zur Suizidprävention -- 2. Recht auf selbstbestimmtes Sterben -- a) Begriffliches: Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Suizid -- b) Einfachrechtliche Rechtslage -- c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 217 StGB -- IV. Das Problem der Gesetzgebungskompetenz -- V. Regelungsgegenstände und -systematik des Gesetzentwurfes -- B. Erläuterung der einzelnen Vorschriften -- Erster Abschnitt: Zweck des Gesetzes -- 1 Zweck des Gesetzes -- Zweiter Abschnitt: Recht auf selbstbestimmtes Sterben -- 2 Recht auf selbstbestimmtes Sterben -- 3 Behandlungsverzicht, -begrenzung und -abbruch -- 4 Suizid -- 5 Mitwirkung am Suizid -- 6 Aktive Sterbehilfe -- 7 Indirekte Sterbehilfe -- 8 Beratungs- und Dokumentationspflichten -- 9 Kommission -- 10 Verschreibung, Verabreichung und Abgabe von Betäubungsmitteln -- 11 Leichenschau -- 12 Freiwillige Mitwirkung, Nachteilsverbot -- Dritter Abschnitt: Suizidprävention -- 13 Sicherstellung der Versorgung von Menschen in psychischen Krisen -- 14 Bundesweite Programme zur Suizidprävention -- Vierter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften -- 15 Strafvorschriften -- 16 Bußgeldvorschriften -- Fünfter Abschnitt: Schlussvorschriften -- 17 Evaluation -- 18 Inkrafttreten -- C. Annex - Folgeänderungen -- I. Änderung des Grundgesetzes (GG) -- II. Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) -- III. Änderung der Strafprozessordnung (StPO).
Der Augsburg-Münchner-Hallesche-Entwurf eines Sterbehilfegesetzes unterbreitet einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Er verfolgt einen integrativen Ansatz, der das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet.
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